Evakuierungsübung

Berufsfeuerwehrmann unterstützt Ihre Evakuierungsübung

Evakuierungsübung

Evakuierungsübungen sind maßgeblich dafür, dass im Ernstfall das Gebäude in kürzester Zeit evakuiert werden kann. Werden diese Evakuierungsübungen richtig geplant und ausgeführt, stärken sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Dürfen wir Sie mit unserer Fachkompetenz unterstützen?

Checkliste Evakuierung / Räumung / Konzept

  • Existiert ein Evakuierungskonzept?
  • Liegen den Brandschutzhelfenden die Brandschutzordnung "C" vor?
  • Gibt es eine Evakuierungsleitung mit festgelegten Kompetenzen?
  • Sind ausreichend Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (m/w/d) ausgebildet?
  • Sind die nötigen Hilfsmittel vorhanden?
  • Hängen Fluchtwegpläne und Brandschutzordnungen aus?
  • Wurden alle Mitarbeitenden in die brandschutztechnischen Einrichtungen jährlich unterwiesen?
  • Sind alle Fluchtwege und Notausgänge beschildert und frei zugänglich?
  • Ist der Umgang bei Mitarbeitenden mit eingeschränkter Mobilität geübt und benannt?
  • Ist ein Sammelplatz mit entsprechendem Sammelplatzleiter (m/w/d) bestimmt?

Wir unterstützen Sie, dass Ihre Mitarbeitenden die richtigen Aufgaben realisieren können und eine Katastrophe möglichst verhindert wird.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (m/w/d) werden unterwiesen, mit entsprechender Gelassenheit ziel- und plangerichtet zu agieren. Dies erfordert einige Übung, deshalb lassen Sie uns gleich starten!
Besonders bei Publikumsverkehr oder Sozialeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Betreute Wohnanlagen, Behinderteneinrichtungen) sollte jede Möglichkeit zur Übung z.B. "technische Störung einer Brandmeldeanlage" zwingend zu Übungszwecken genutzt werden.
Das Team der Brandschutzakademie-Braker unterstützt Sie bei der Konzepterstellung und der Durchführung einer Notfallevakuierung.

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:

  • § 10 des Arbeitsschutzgesetzes
  • § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung
  • § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung
  • ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung).

Seminar zum Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der ASR A2.2

Kennen Sie die DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung) und die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)?

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar und erfordert daher eine angemessene Aufmerksamkeit.
Der Arbeitgeber hat min. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer (m/w/d) zu benennen und auszubilden.
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Evakuierungshelfer (m/w/d) nach der DGUV 205-033, der ASR A2.2 und dem §10 Arbeitsschutzgesetz

Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung)?

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung muss es bei Arbeitsstätten Personen geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen. Gerne bilden wir diese für Sie aus.

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Training mit Feuerlöschern nach der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)

Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich zu unterweisen!

Sind Ihre Mitarbeitenden ausreichend in die brandschutztechnischen Einrichtungen des Betriebes unterwiesen? In unserem Brandschutz-Seminar nach der ASR A2.2 Ziffer 7.2" erlangen Sie in ca. 3h die notwendige Sicherheit im praktischen Umgang mit Handfeuerlöschern und das richtige taktische Vorgehen. Selbstverständlich gehört auch die praktische Übung (Löschübung) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen Ihres Betriebes zur fachkundigen Unterweisung.

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Evakuierungsübung nach der DGUV 205-033

Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung) und deren Anhänge/Checklisten?

Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmaßnahmen unterwiesen werden. Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.

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Brandschutz auf Sportbooten und gewerblichen Schiffen

Sie möchten sich gerne näher über den vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz auf Ihrem Boot, Ihrer Yacht oder dem gewerblichen Schiff informieren? 

Ein Feuer an Bord eines Schiffes ist neben dem Wassereinbruch eine der größten Gefahren auf dem Wasser.

Während in einem Betrieb mehrere Personen als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet sind, ist man auf hoher See oder auch im Hafen oftmals alleine verantwortlich. 
Die Verantwortung für die Besatzung, die Sicherung des Schiffes und die Sicherheit von Gästen an Bord erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit im Brandschutz.

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Betrieblicher Ersthelfer

Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes 

Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen (m/w/d) bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.

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Erste Hilfe

André Braker

Zur Person

Als waschechter Hamburger bin ich seit 1992 bei einer großen Berufsfeuerwehr tätig und seit 2002 mit Führungsaufgaben betraut...

Ich würde mich freuen, wenn unsere Seminare schon bald maßgeblich zu Ihrer Sicherheit beitragen und Schaden von Ihnen abwenden können.

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Kontakt

Bitte beachten, dass dies nicht die Adresse für unsere Brandschutzausbildung ist.

Brandschutzakademie-Braker
Kreetortring 77a; 21147 Hamburg

Tel.: 040 - 79 75 36 10
Fax: 040 - 79 75 35 28

info@brandschutzakademie-braker.de
 

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